Corona-Update 16. August 2021

Ab dem 16.8.2021 gilt die 3G-Regelungen für das Training.

Demnach dürfen wir nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen eine Unterricht anbieten. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit!

Die Testpflicht gilt unabhängig von der Inzidenz in ganz Baden-Württemberg. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können.

Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen ist ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ausreichend.

Diese werden an folgenden Teststationen bis 11. Oktober kostenlos angeboten.

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