Selbstverteidigung mit legalen Waffen

Wer oft alleine in der Dämmerung oder bei Dunkelheit unterwegs ist, fühlt sich mit legalen Waffen zur Selbstverteidigung möglicherweise sicherer. Doch welche Waffen sind wirklich ohne Waffenschein erhältlich, wann und wie genau dürfen sie verwendet werden? Und welche Folgen hat eine unberechtigte Nutzung? Im Folgenden liefern wir Ihnen Antworten auf diese Fragen und alles weitere Wissenswerte rund um eine Selbstverteidigung mit gesetzlich genehmigten Waffen.

Wann darf man sich gegen Angriffe verteidigen?

Der Begriff der Selbstverteidigung erklärt bereits die Grundlage der einschlägigen Gesetze: die ausschließliche und angemessene Abwehr einer akuten Bedrohung gegen die eigene Person. Geregelt sind die Selbsthilfe, ihre Grenzen und Irrtümer in den §§ 229 bis 231 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – gleich im Anschluss an die Tatbestände von Notwehr und Notstand, die eng mit der Selbsthilfe verknüpft sind. Zusammengefasst dürfen Sie sich danach bei einem rechtswidrigen Angriff auf Ihr Eigentum, Ihre körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung Widerstand leisten – doch es gibt Bedingungen. So muss die Bedrohung unmittelbar bevorstehen oder noch andauern und Ihre Reaktion muss verhältnismäßig und erforderlich sein. In anderen Worten: Sie müssen das mildeste Mittel anwenden, durch das Sie den Angreifer abwehren können.

Beispiel: Versucht eine fremde Person, Ihnen Ihre Handtasche zu entreißen, dürfen Sie ihr als Abwehr keine lebensgefährlichen Verletzungen zufügen. 

Auch beim Einsatz von legalen Waffen zur Selbstverteidigung müssen und sollten Sie Grenzen beachten. Doch richtig verwendet, können sie in Notsituationen lebensrettend sein. Und auch die psychologische Komponente zählt: Mit einem handlichen Kubotan beispielsweise fühlen Sie sich ganz bestimmt sicherer als ohne.

Einen Ratgeber zu Notwehr und Selbstverteidigung finden Sie auf: beratung.de.

Welche Waffen zur Selbstverteidigung sind legal?

Ohne Waffen sind Sie überraschenden Angriffen in der Regel schutzlos ausgeliefert. Zwar können Sie schlagen und treten, Ihre Schuhe oder Hausschlüssel zur Abwehr verwenden. Doch es gibt die praktischere Alternative, auf professionelle Gegenstände zurückzugreifen. Welche Waffen in Deutschland legal sind, ist im Waffengesetz (WaffG) definiert. Doch auch wenn Sie für diese keinen Waffenschein und keine Waffenbesitzkarte benötigen, dürfen Sie sie nicht uneingeschränkt gegen Menschen einsetzen. Denn legale Schutzwaffen werden auch als passive Waffen bezeichnet, da sie nur als verhältnismäßige Reaktion auf eine Verhaltensweise Dritter gezückt werden dürfen.

Selbstverteidigung mit Pfefferspray

Zu den allgemein bekannten Mitteln zur Selbstverteidigung gehören:

  • Reizgas / CS-Gas
  • Pfefferspray
  • Kubotan und Tactical Pen
  • Elektroschocker
  • Sicherheitsregenschirme
  • Schrillalarm

Bei Messern und Schreckschusswaffen wird oft fälschlicherweise eine Legalität angenommen:

  • Messer: Grundsätzlich müssen Sie für Messer keinen Waffenschein besitzen. Doch das Führen in der Öffentlichkeit ist unter Umständen gesetzlich untersagt – so wie zum Beispiel bei ausgewiesenen Klappmessern. 
  • Schreckschusswaffen: Diese dürfen nach § 42a Waffengesetz ab 18 Jahren erworben, jedoch ohne kleinen Waffenschein nicht in der Öffentlichkeit geführt und niemals im öffentlichen Raum abgefeuert werden.

Erklärung: Sind Sie volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet, können Sie gegen Vorlage erforderlicher Unterlagen einen kleinen Waffenschein bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen. 


Für diese Waffen benötigen Sie keinen Waffenschein

Zur Veranschaulichung legaler Waffen beleuchten wir die einzelnen Optionen im Detail. Doch denken Sie immer daran: Auch gesetzlich genehmigte Waffen können bei ungerechtfertigtem Gebrauch Geld- und sogar Haftstrafen nach sich ziehen!

CS-Verteidigungsspray

CS-Verteidigungsspray darf in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren erworben, in der Öffentlichkeit mitgeführt und bei einem Angriff gegen Menschen verwendet werden. Voraussetzung ist ein offizielles BKA-Zulassungszertifikat auf der Spraydose. Der grundlose Einsatz kann nach § 224 Strafgesetzbuch als gefährliche Körperverletzung geahndet werden. Reizgas bringt die Augen zum Tränen und ist weniger effektiv als Pfefferspray.

Pfefferspray

Pfefferspray darf ebenfalls bereits von 14-Jährigen gekauft werden. Doch es ist ausschließlich zur Tierabwehrspray bestimmt und muss entsprechend deklariert sein. Der Einsatz gegen Menschen ist nur in Fällen der Notwehr gestattet. Die unangemessene Nutzung gilt in der Regel als Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 53 WaffG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Es verursacht neben Augenreizungen auch Atemnot und kann zu Hautverätzungen führen. 

Tipp: Achten Sie bei der Nutzung auf die Windrichtung, um nicht selber Opfer Ihrer legalen Waffe zu werden. Üben Sie den Einsatz im Vorfeld und berücksichtigen Sie im Ernstfall den Abstand zu Ihrem Angreifer.

Kubotan

Einen Kubotan können Sie stets unauffällig an sich tragen. Der kompakte, äußerlich unscheinbare Metallstab ist nicht scharfkantig, läuft aber vorn spitz zu. Treffen Sie Ihren Angreifer mit dieser Spitze an Gelenken oder Nervenpunkten, können Sie ihn außer Gefecht setzen. Dafür müssen Sie ihm jedoch körperlich sehr nahekommen. Oft wird ein Kubotan als Schlüsselanhänger angeboten, in Kombination mit einem Kugelschreiber wird die legale Waffe zur Selbstverteidigung „Tacitcal Pen“ genannt. Doch auch hier droht Ihnen unabhängig vom Design bei nicht erforderlichem Einsatz eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Hinweis: In der Regel dürfen Sie das Gerät auf Flugreisen nicht im Handgepäck mit sich führen. Bußgelder und weitere Informationen dazu finden Sie auf: bussgeldkatalog.net

Elektroschockgerät

Elektroschockgeräte gibt es in unterschiedlichen Leistungsstärken. Mit einem Prüfzeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt und einer maximalen Stärke von 500.000 Volt können Sie sie als erwachsene Person legal zur Selbstverteidigung erwerben. Die Elektroschocks verursachen Muskelkrämpfe, Schwindel und Nervenschmerzen. Effektiv einsetzen lassen sich die Geräte allerdings nur beim körperlichen Nahkampf.

Tipp: Halten Sie Ihren Elektroschocker gut fest, damit Ihr Opponent ihn nicht entwendet und Sie selbst zum Opfer werden.

Sicherheitsregenschirm

Sicherheitsregenschirme sind echte Regenschirme – und Schlagstöcke zugleich. Für die unauffälligen Selbstverteidigungsgeräte gibt es keine rechtlichen Einschränkungen. Positiv hervorzuheben sind der Überraschungseffekt sowie die relativ hohe Reichweite.

Schrillalarm 

Schrillalarme geben bei ihrem Auslösen einen lauten Ton von sich. Die Wirkung liegt hier ausschließlich in der Abschreckung des Gegners und der Information fremder Personen über den Notfall. Maximal 150 Dezibel laut darf der Alarm sein. Zum Vergleich: Kettensägen oder Presslufthammer kommen im Betrieb jeweils auf 120 dB.


Alternativen zu Waffengegenständen

Statt auf ein technisches oder anderweitiges Gerät können Sie auch Ihren Körper zur Selbstverteidigung einsetzen und einen entsprechenden Kurs belegen. Unter anderem die folgenden Kampfsportarten sind beliebt in der modernen Selbstverteidigung:

Selbstverteidigung Singen Kampfsport

Diese Kurse werden inzwischen sämtlich auch online angeboten. Ebenso erfahren Sie in Videos und Textanleitungen über das Internet, wie Sie legale Waffen zur Selbstverteidigung optimal handhaben können.